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Landgericht Köln erlässt erneut einstweilige Verfügung gegen Facebook

Die teilweise beschämenden Rechtfertigungsversuche für semi-totalitäre und freiheitsfeindliche Bevormundung scheiterten an dem Beschuß des LG Köln vom 12.12.2018, 32 O 323/18. Details zum Fall hier [1].

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