Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwalt
Joachim Nikolaus Steinhöfel, Rechtsanwalt

Ich bin ein großer Fan und täglicher Nutzer von Facebook! Denn eigentlich ist Facebook unser Freund und gewährt ein Gegengewicht zu den überwältigenden medialen Möglichkeiten, die Regierung, Parteien, Verbänden usw. zur Verfügung stehen. Aber gerade gute Freunde muss man deutlich auf ihre Fehler hinweisen. Facebook wird seiner großen Verantwortung beim Aufeinanderprallen unterschiedlichster Auffassungen im politischen und sonstigen Meinungswettstreit nicht gerecht. Straft und sanktioniert nach völlig intransparenten und schwammigen Kriterien (sog. „Gemeinschaftsstandards“). Wohl auch aufgrund einer fortwährenden Gängelung durch die deutsche Politik, insb. durch Justizminister Maas. Sich gegen Sanktionen zu wehren ist schwer oder unmöglich. Das muss sich ändern.

Mit der „Wand der Schande“ für die Meinungsfreiheit

Dies ist eine ‚Wand der Schande‘, die dokumentieren soll, wenn jemand, der sich rechtstreu verhalten hat, bestraft wird. Das verfassungsmäßige Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 GG, wonach jeder das Recht hat, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, kann nicht durch einen Monopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken und nur auf der Basis von ebenso schwammigen wie beliebig auszulegenden „Gemeinschaftsstandards“ ausgehebelt werden.

Dem Löschen von Postings und Kommentaren oder dem Sperren von Profilen stehen Veröffentlichungen gegenüber, die trotz “Meldung” bei facebook dort verbleiben, weil sie, wenngleich in Deutschland rechtswidrig oder strafbar, angeblich nicht gegen die “Gemeinschaftsstandards” verstoßen. Auch um zu gewährleisten, dass diese Inhalte auch völlig unabhängig von der politischen, religiösen oder sonstigen Überzeugung der Verfasser dokumentiert werden, entstand diese Plattform. Mitteilungen sind insbesondere dann von Interesse, wenn Facebook die Entfernung unter Berufung auf die „Gemeinschaftsstandards“ abgelehnt hat.

Wie Du uns unterstützen kannst

Wenn Du von willkürlichen Sperrungen oder Löschungen erfährst oder selber von diesen betroffen bist oder rechtswidrige Veröffentlichungen kennst, kannst Du diese mit kompletten Screenshots der beanstandeten Aussage und der Mitteilung über Löschung oder Sperrung von Facebook an uns schicken. Wir prüfen diese und veröffentlichen sie hier, wenn wir nach kurzer rechtlicher Prüfung meinen, Dein Verhalten sei in Deutschland rechtmäßig. Es ist uns dabei völlig egal, welche politische oder sonstige Auffassung mit dem Kommentar oder dem Post vertreten wird, solange sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen hat. Deine Mitteilung verpflichtet Dich zu nichts. Möglicherweise werden wir zu einem späteren Zeitpunkt rechtliche Schritte gegen Facebook prüfen und einleiten, wenn wir die Sperrungen oder Löschungen für rechtswidrig halten. Vielleicht bitten wir dich dann, auch „Deinen“ Fall dafür nutzen zu dürfen. Dies würde aber nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch Dich und ohne Kosten für Dich und keinesfalls ohne nochmalige vorherige Nachfrage geschehen. Dasselbe Verfahren gilt, soweit rechtswidrige Postings oder Kommentare erscheinen, insb. wenn Facebook diese nicht als Verstoß gegen die „Gemeinschaftsstandards“ erachtet und online belässt.

Unsere Ziele

Im Ergebnis wünschen wir uns, dass Facebook zu einer transparenten Praxis im Umgang mit Meinungsäußerungen gelangt. Rechtswidrige Inhalte müssen entfernt, Nutzer, z.B. bei wiederholten Straftaten, endgültig gesperrt werden. Gleichzeitig müssen Beiträge grundsätzlich zugelassen und weder gelöscht, noch der Verfasser gesperrt werden, soweit dessen Äußerungen in Einklang mit deutschem Recht stehen. Aktuell ist dies ganz eindeutig nicht der Fall. Egal, was in öffentlichen Verlautbarungen von Facebook oder der „Task Force ‚Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet‘“ in Presseerklärungen behauptet wird.

Joachim Nikolaus Steinhöfel

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