Der hier zum dritten Mal rechtswidrig gesperrte Nutzer ist derjenige, der im Frühjahr die erste jemals wegen Löschungen und Sperrungen gegen Facebook Ireland Ltd. erlassene einstweilige Verfügung des LG Berlin erwirkte. Vor kurzem wurde er erneut von Facebook gesperrt, weil er die Formulierung des Begriffs „Nazischlampe“ zu Lasten einer Dritten Person kritisierte. Auch gegen diese Löschung/Sperrung erwirkte B. eine einstweilige Verfügung, die Facebook am 1.8.2018 zugestellt, von dort aber ignoriert wurde. Deswegen wird B. nun die Verhängung von Ordnungsmitteln beantragen. Anstatt die Sperre mit Zustellung der einstweiligen Verfügung aufzuheben, lief sie 30 Tage. Bis zum 09.08.2018. 24 Stunden später war B. erneut für 30 Tage gesperrt. Unser Fall hier. Eine Groteske. Die dritte einstweilige Verfügung ist bereits beantragt. Revanchefoul, Inkompetanz, Vorsatz? You name it. Ein Tollhaus in jedem Fall.
Gábor B. ist Facebooks Albtraum – Dritte einstweilige Verfügung beantragt
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