1 Responses to “ Strafbarer Antisemitismus. Aber Facebook erkennt keinen Verstoß gegen seine „Standards“ – 26.08.2016 ”
Jemandin
Ich halte den Beitrag zwar für absolut geschmacklos, sehe den Bestand der Hassrede jedoch ebenfalls nicht gegeben, da es sich um einen Rückbezug auf ein historisches Ereignis, nicht um Aufforderung zu Gewalt handelt. Schwarzer Humor, der zwar unangemessen ist und auf fehlende politische und historische Bildung beim Postenden hinweist, aber keine Straftat. Hier wäre eine höfliche, aber bestimmte PM die auf die Unangemessenheit des Beitrags hinweist vielleicht zielführender gewesen als eine Meldung.
Jemandin
Ich halte den Beitrag zwar für absolut geschmacklos, sehe den Bestand der Hassrede jedoch ebenfalls nicht gegeben, da es sich um einen Rückbezug auf ein historisches Ereignis, nicht um Aufforderung zu Gewalt handelt. Schwarzer Humor, der zwar unangemessen ist und auf fehlende politische und historische Bildung beim Postenden hinweist, aber keine Straftat. Hier wäre eine höfliche, aber bestimmte PM die auf die Unangemessenheit des Beitrags hinweist vielleicht zielführender gewesen als eine Meldung.