Dieses Wortspiel mag man witzig finden oder auch nicht. Rechtswidrig ist es jedenfalls nicht. Es gibt in Deutschland diverse Ortschaften mit diesem Namen. Zum Beispiel: „Neger ist ein in die Dörfer Unter-, Mittel- und Oberneger aufgeteilter Stadtteil der nordrhein-westfälischen Kreisstadt Olpe. Der Ortsname leitet sich vom Dorfbach Neger ab. Der Ort wurde 1468 erstmals erwähnt.“
Mathias Dr. Schröter, Facebook-Sperre vom 10.01.2018
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