Facebook darf beim Löschen von Kommentaren der Meinungsfreiheit seiner Nutzer keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften, so das Oberlandesgericht München in einem Beschluss vom 27. August, den Rechtsanwälte Steinhöfel erwirkt haben. Siehe heutigen Artikel in der FAZ hier.
OLG München: Keine Meinungsfreiheit light bei Facebook
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