Ronai Chaker, Facebook-Sperre vom 13.06.2016

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Nichts als eine Äußerung, die ohne weiteres vom verfassungsmäßig verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Und hier trotzdem zu einer außerordentlich langen Sanktion führt. Joachim Steinhöfel

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