S. Hertel, Facebook-Sperre vom 18.08.2016

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Der Einsender merkte an: „Es wurden zum Foto 3 Sachfragen gestellt ob der Auszug echt sein könnte. Dies um zu überprüfen, ob es sich um bewusste manipulative Bildbearbeitung handelt. Die Echtheit der Angaben wurde von (lt eigenen Angaben) AfA-Mitarbeitern bestätigt. Zugleich wurde mit Sperre und Anzeige (und anderem) gedroht und geschimpft, solche Fakten gehören nicht veröffentlicht. Kurz darauf war der Account zu. Profil/Accountnamen einiger Personen hiervon liegen mir noch vor. Ich wüsste nicht warum man Fakten nicht veröffentlichen darf, wenn es darum geht genau dies zur Versachlichung des Themas nachzufragen. Bzw: Wo sollte dies gegen FB-Richtlinien verstoßen haben?“

Das Foto eines Kontoauszuges führte zu einer 30-tägigen Sperre. Der Beleg zeigt eine Zahlung der Bundesanstalt für Arbeit in Höhe von € 1.468,65 an eine im Übergangsheim für Asylbewerber in Wittenberge wohnhafte Person. Die Höhe solcher Zahlungen ergeben sich aus den einschlägigen Gesetzen.

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